Um die Ordnung auf unserem Gelände zu gewährleisten, hat die Einhaltung unserer Hausregeln oberste Priorität.
- Auf dem gesamten Gelände herrscht eine Geschwindigkeitbeschränkung auf 7 km/h.
- Lagerung leicht entzündlicher, sowie toxischer Stoffe, Waffen, Bargeld, Chemikalien oder Drogen ist nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für die Lagerung verderblicher Ware oder Lebewesen.
- Der Aufenthalt der Mieter in der Gesamtanlage ist nur zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände zulässig.
- Beschädigungen an Lagerboxen oder anderen Aufbauten auf dem Gelände sind unverzüglich zu melden. Instandsetzungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Unangebrachtes Verhalten und Belästigung von Personen auf der Anlage wird nicht geduldet.
- Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.
- Die Lagerboxen dienen nur zur Lagerung zulässiger Gegenstände.
- Die Motoren der Fahrzeuge auf dem Gelände sind beim Be und Entladen abzustellen. Zum Parken dürfen nur die dafür vorgesehenen Flächen verwendet werden.
- Für die Reinhaltung der Lagerbox und Abfallentsorgung ist der Mieter selbstverantwortlich.
- Rollwagen und Hubwagen müssen nach Gebrauch an die dafür vorgesehenen Stellen zurückgebracht werden.
- Die Lagerbox muss nach Mietende, sauber und restlos leer übergeben werden. Im Nachhinein entstandene Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Elektrische Geräte dürfen nur mit einer ausdrücklicher Genehmigung des Personals kurzfristig betrieben werden. Unbeaufsichtigte Geräte dürfen nicht am Strom angeschlossen sein.
- Das Einlagern von Tieren oder Menschen ist ausdrücklich untersagt.
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